DGUV V3 Prüfservice
VDE-Prüfung von elektrischen Geräten nach DGUV Vorschrift 3
Gemäß DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, sind Unternehmer verpflichtet dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Sollte eine elektrische Anlage oder ein elektrisches Betriebsmittel einen Mangel aufweisen und somit nicht mehr den elektrotechnischen Regeln entsprechen, muss der Mangel umgehend behoben werden, oder es muss sichergestellt werden, dass die Anlage oder das Betriebsmittel nicht mehr verwendet wird.
Prüffristen:
Richtwert:
- generelle Prüforte -> alle 6 Monate
- auf Baustellen -> alle 3 Monate
Maximalwert:
- auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten -> alle 12 Monate
- in Büros und unter ähnlichen Bedingungen -> alle 24 Monate
Beispiele für prüfpflichtige Betriebsmittel:
Staubsauger, Einscheibenmaschinen, Ladegeräte, Büroeinrichtung wie Schreibtischlampen, Computer und Monitore, etc. Aber auch Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen und Kabeltrommeln.
Inhalt der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3:
Sichtprüfung (z.B. auf Beschädigungen am Stromkabel), Prüfung des Schutzleiters, Messung des Isolationswiederstandes, des Schutzleiterstroms und des Berührungsstroms, Funktionstest und Dokumentation
Nach Durchführung der Arbeiten erhalten Sie von unserer Elektrofachkraft ein Protokoll mit allen Messergebnissen und gegebenenfalls eine Reparaturempfehlung bzw. eine Empfehlung zum Austausch von Betriebsmitteln, sollte eine Reparatur nicht möglich sein. Alle Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, werden dementsprechend mit einer Plakette gekennzeichnet auf dem der nächste Prüftermin ausgewiesen ist.